Youtube zum erweiterten NetzDG
Im April diesen Jahres ist das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in Kraft getreten. Damit kam auch die Verpflichtung für Internetplattformen (ab Februar 2022) automatisch Daten von Nutzern an das BKA weiterzugeben, wenn möglicherweise ein Verstoß gegen Straftatbestände vorliegt. Youtube bemerkt, dass sie die Ziele des NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) natürlich unterstützen. Allerdings geht ihnen das neue, erweiterte NetzDG ein bisschen zu weit. Es sollen jetzt auch Nutzerdaten wie Name, IP, Port von sozialen Netzwerken und Video-Sharing-Plattformen, im Falle der Erfüllung bestimmter Anhaltspunkte für eine Straftat, übermittelt werden. Das BKA prüft dann im Anschluss, ob eine Straftat vorliegt. Auch der Gesetztgeber schätzt, dass nur in ca. 40 % der Fällen wirklich ein Verstoß gegen ein Gesetz vorliegt. Trotzdem würden die Daten der anderen 60 % in einer Polizeidatenbank gespeichert werden. Youtube äußert sich so dazu: "Dieser massive Eingriff in die Rechte unserer Nutzer:innen steht unserer Ansicht nach nicht nur in Konflikt mit dem Datenschutz, sondern auch mit der deutschen Verfassung und Europäischem Recht." Deshalb soll die Verpflichtung des Gesetzespakets durch das Verwaltungsgericht Köln in einer Feststellungsklage geprüft werden.